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BVerwG, 29.04.1987 - 6 B 26.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachrang der Feststellungsklage nach der Verpflichtungsklage und des vorbeugenden Rechtsschutzes nach dem nachgehenden Rechtsschutz - Inanspruchnahme nachträglichen Rechtsschutzes
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1987 - 6 A 155/85
- BVerwG, 29.04.1987 - 6 B 26.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1987 - 6 B 26.87
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.04.1987 - 6 B 26.87
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).